Die Reform der Bewachungsverordnung im Jahr 2021 war die umfassendste Überarbeitung seit Jahrzehnten. Für Sicherheitsprofis, die die §34a Sachkundeprüfung ablegen wollen, ist das Wissen um diese Änderungen nicht optional – es gehört zum Prüfungsstoff.
In diesem Artikel gehe ich die wichtigsten Neuerungen durch, erkläre den Hintergrund und zeige, welche Fragen in der Prüfung auftauchen können.
Warum wurde die BewachVO 2021 reformiert?
Der Anlass war konkret: Vorfälle in der Bewachung von Geflüchtetenunterkünften, Berichte über kriminelle Strukturen in Teilen des Sicherheitsgewerbes und eine deutlich gestiegene Beschäftigtenzahl in der Branche hatten den Gesetzgeber unter Druck gesetzt.
Das Ziel der Reform war klar definiert: Zuverlässigkeit und Professionalität sicherstellen, schwarze Schafe aus der Branche drängen und die Anforderungen an Ausbildung sowie Kontrolle erhöhen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Strengere Zuverlässigkeitsprüfung
Das war die politisch heißeste Debatte im Vorfeld der Reform. Die neue BewachVO legt deutlich präziser fest, wann jemand als unzuverlässig gilt:
- Vorstrafen wegen bestimmter Delikte (Körperverletzung, Eigentumsdelikte, Sexualdelikte, Betäubungsmitteldelikte und weitere)
- Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis, die über einen definierten Zeitraum zurückreichen
- Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse
Neu: Das Bundeszentralregisterzeugnis (BZRG) muss nun regelmäßig vorgelegt werden – nicht nur bei Einstellung, sondern auch im laufenden Beschäftigungsverhältnis. Die Kontrolle wurde also vom einmaligen Einstellungscheck auf eine laufende Pflicht ausgedehnt.
Außerdem: Das Landeskriminalamt wird stärker eingebunden. Bei Tätigkeiten in besonders sensiblen Bereichen (z. B. Bewachung kritischer Infrastruktur) sind zusätzliche Abfragen vorgesehen.
2. Erweiterte Sachkundeprüfungspflicht
Vor der Reform war die Sachkundeprüfung nur für bestimmte Tätigkeiten zwingend. Die Reform hat den Kreis der pflichtigen Tätigkeiten ausgeweitet:
Neu hinzugekommen sind insbesondere:
- Tätigkeiten im Bereich kritischer Infrastruktur (Kraftwerke, Wasserwerke, Rechenzentren)
- Erweiterte Pflichten für leitende Angestellte in Bewachungsunternehmen
Das bedeutet: Wer in einem modernen Bewachungsunternehmen aufsteigen will, kommt um die Sachkundeprüfung kaum noch herum.
3. Neue Fortbildungspflichten
Eine der praktisch spürbarsten Änderungen: Regelmäßige Fortbildung ist nun Pflicht. Bewachungspersonal mit bestimmten Tätigkeitsprofilen muss nachweisen, dass es sich aktuell hält.
Die Fortbildungspflicht gilt für:
- Sachkundegeprüfte mit bestimmten Tätigkeiten
- Unterrichtetes Personal ab einem bestimmten Beschäftigungsumfang
Konsequenz für die Prüfung: In der §34a Sachkundeprüfung können Fragen auftauchen, die sich auf Fortbildungspflichten beziehen. “Wann endet die Pflicht zur Fortbildung?” oder “Wer ist für die Fortbildungsnachweise verantwortlich?” sind typische Formulierungen.
4. Datenschutz und Videoüberwachung
Die Reform hat die Vorschriften zur Videoüberwachung und zur Datenverarbeitung im Sicherheitsgewerbe deutlich ausgebaut – parallel zu den Anforderungen der DSGVO.
Neu geregelt:
- Zulässigkeitsgrenzen für Videoüberwachung durch private Sicherheitsdienste
- Speicherfristen für Videomaterial
- Dokumentationspflichten bei Datenzugriffen
Das ist auch für die Prüfung relevant: Das Thema Datenschutz macht ca. 10 % der Prüfungsfragen aus.
5. Haftpflichtversicherung – neue Mindestdeckungssummen
Bewachungsunternehmen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Die Reform hat die Mindestdeckungssummen angehoben.
Für die Prüfung relevant: Grundprinzip kennen, genaue Summen sind selten direkter Prüfungsinhalt.
6. Meldepflichten bei Vorfällen
Neu eingeführt wurde eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde bei schwerwiegenden Vorfällen im Einsatz. Das betrifft insbesondere Vorfälle, die zu Verletzungen geführt haben oder bei denen Waffen eingesetzt wurden.
Was änderte sich NICHT?
Zum Verständnis ist es auch wichtig zu wissen, was 2021 nicht reformiert wurde:
- Das Zuverlässigkeitsprinzip als solches existierte bereits vorher – die Reform präzisierte nur die Kriterien.
- Die 40-stündige Unterrichtung als niedrigschwelliger Einstieg blieb erhalten.
- Die IHK als Prüfungsbehörde wurde nicht verändert.
- Der grundlegende Fragenkatalog der Sachkundeprüfung wurde nicht komplett neu geschrieben – aber um die neuen Inhalte ergänzt.
Was musst du für die Prüfung wissen?
Hier die prüfungsrelevanten Kernpunkte zur BewachVO 2021:
Zuverlässigkeit:
- Wer prüft die Zuverlässigkeit? (Zuständige Behörde / Ordnungsamt)
- Welche Delikte führen zur Unzuverlässigkeit?
- Wie oft muss das BZRG vorgelegt werden?
Sachkunde:
- Für welche Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung jetzt Pflicht?
- Was passiert bei Verstößen gegen die Sachkundepflicht?
Fortbildung:
- Wer hat eine Fortbildungspflicht?
- Wer ist für die Nachweise verantwortlich (Arbeitgeber!)?
Datenschutz:
- Grundsätze der DSGVO im Bewachungskontext
- Grenzen der Videoüberwachung
Typische Prüfungsfragen zur BewachVO
Aus dem IHK-Fragenkatalog tauchen regelmäßig Aufgaben dieser Art auf:
“Ein Bewachungsunternehmen stellt einen neuen Mitarbeiter ein. Wann muss der Arbeitgeber das BZRG-Zeugnis verlangen?”
“Welche Behörde ist für die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 34a GewO zuständig?”
“Ein Bewachungsmitarbeiter hat eine Vorstrafe wegen Körperverletzung, die 4 Jahre zurückliegt. Darf er im Sicherheitsgewerbe tätig sein?”
Letztere Frage ist typisch für die Art der Fallgestaltung: Es geht nicht nur um die abstrakte Regel, sondern um die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt.
Fazit
Die BewachVO 2021 hat das Sicherheitsgewerbe nicht revolutioniert, aber spürbar professionalisiert. Die Reform schließt Lücken, die vorher für schwarze Schafe nutzbar waren, und macht klar: Wer im Sicherheitsgewerbe arbeiten will, muss Zuverlässigkeit und Qualifikation nachweisen – nicht einmalig, sondern kontinuierlich.
Für die §34a Sachkundeprüfung bedeutet das: Lern die Kernpunkte der BewachVO auswendig, übe die Anwendung auf Fallbeispiele, und vergiss nicht, dass Datenschutz und Fortbildungspflicht seit 2021 deutlich stärker gewichtet werden.
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Häufige Fragen
Welche Behörde ist für die Zuverlässigkeitsprüfung nach §34a GewO zuständig? Die zuständige Behörde ist in der Regel das Ordnungsamt oder die Gewerbebehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises. Bundesweit einheitlich ist die Zuständigkeit nicht geregelt – wichtig für die Prüfung ist das Prinzip: kommunale Ordnungsbehörde.
Wie oft muss das Führungszeugnis (BZRG) vorgelegt werden? Seit der Reform 2021 nicht mehr nur einmalig bei Einstellung, sondern regelmäßig im laufenden Beschäftigungsverhältnis. Die genaue Frist hängt von der Tätigkeit ab – der Arbeitgeber trägt die Nachweispflicht.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter seine Zuverlässigkeit verliert? Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter unverzüglich von der Tätigkeit entbinden. Ein Weiterbeschäftigen trotz bekannter Unzuverlässigkeit kann zu Bußgeldern und dem Verlust der Gewerbeerlaubnis führen.
Gilt die Fortbildungspflicht für alle Beschäftigten? Nein. Die Pflicht gilt für Beschäftigte mit bestimmten Tätigkeitsprofilen und Sachkundegeprüfte in bestimmten Einsatzbereichen. Für einfaches unterrichtetes Personal gelten abgestufte Anforderungen.
Ist die Sachkundeprüfung seit 2021 für mehr Tätigkeiten Pflicht? Ja. Neu hinzugekommen sind insbesondere Tätigkeiten im Bereich kritischer Infrastruktur und erweiterte Pflichten für leitende Angestellte. Der Trend geht klar in Richtung breitere Sachkundepflicht.
Stand: April 2026. Die Bewachungsverordnung kann Anpassungen unterliegen. Prüfe aktuelle Fassungen unter bundesrecht.juris.de.