Wer ins Sicherheitsgewerbe einsteigen möchte, stößt schnell auf zwei Qualifikationen: die Unterrichtung nach §34a GewO und die Sachkundeprüfung. Beide klingen ähnlich – sind es aber nicht. Sie unterscheiden sich erheblich in Umfang, Inhalt, Kosten und vor allem darin, welche beruflichen Türen sie öffnen.
Dieser Artikel erklärt alles, was du zur Unterrichtung wissen musst: Was sie ist, wer sie braucht, was sie kostet – und wo ihre Grenzen liegen.
Wenn du wissen willst, wer stattdessen die vollständige Sachkundeprüfung braucht, lies unseren Artikel Wer braucht die §34a Sachkunde?. Und wenn du dir unsicher bist, was die Prüfung überhaupt ist, beginne mit Was ist die §34a Sachkundeprüfung?.
Was ist die Unterrichtung nach §34a GewO?
Die Unterrichtung nach §34a GewO ist eine behördlich geregelte Grundqualifikation für Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe. Sie umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden und vermittelt grundlegende rechtliche und praktische Kenntnisse für den Sicherheitsberuf.
Rechtliche Grundlage ist §34a Gewerbeordnung in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachVO). Die Unterrichtung ersetzt nicht die Sachkundeprüfung – sie ist ein eigenständiges, niedrigschwelligeres Qualifikationsniveau.
Der entscheidende Unterschied in einem Satz: Die Unterrichtung ist eine behördlich bescheinigte Schulung. Die Sachkundeprüfung ist eine staatlich anerkannte IHK-Prüfung mit formeller Bestehensgrenze.
Was wird in der Unterrichtung gelehrt?
Der Inhalt der Unterrichtung ist in der BewachVO festgelegt. Die 40 Stunden gliedern sich in folgende Themenbereiche:
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ca. 8 Stunden)
- Grundlagen des Polizei- und Ordnungsrechts
- Abgrenzung staatliche vs. private Sicherheit
- Hausrecht: Was ist es, wer hat es, wie wird es ausgeübt?
- Grundzüge des Versammlungsrechts
Umgangsformen und Verhalten (ca. 6 Stunden)
- Kommunikationstechniken und Deeskalation
- Verhalten gegenüber verschiedenen Personengruppen
- Interkulturelle Kompetenz im Sicherheitsberuf
- Umgang mit Konfliktsituationen
Rechtliche Grundlagen (ca. 10 Stunden)
- Ausgewählte Paragrafen aus BGB und StGB
- Notwehr und Nothilfe
- Jedermannsrechte und vorläufige Festnahme
- Grundzüge des Datenschutzes
Sicherheitstechnische Grundlagen (ca. 8 Stunden)
- Sicherheitsanlagen: Brandschutz, Alarmtechnik
- Erste Hilfe – Grundmaßnahmen
- Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
- Umgang mit Gefahrsituationen
Grundzüge des Bewachungsrechts (ca. 8 Stunden)
- §34a GewO und BewachVO in den wesentlichen Punkten
- Pflichten des Bewachungsunternehmens und des Personals
- Berichtswesen und Dokumentation
Was fehlt im Vergleich zur Sachkundeprüfung: Die Unterrichtung geht in die Tiefe nicht so weit wie der Stoff der Sachkundeprüfung. Komplexe strafrechtliche Fallanalysen, umfassendes Datenschutzrecht und tiefes Gewerberecht gehören nicht zum Pflichtprogramm.
Wer braucht die Unterrichtung – und wer nicht?
Wer die Unterrichtung braucht
Die Unterrichtung ist Pflicht für alle Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig werden wollen und nicht bereits die Sachkundeprüfung abgelegt haben. Sie ist also die Mindestzulassung für folgende Tätigkeiten:
- Einfache Objektbewachung (z.B. Fabriksgelände, Lagerhallen)
- Werksschutz ohne besondere Aufgaben
- Pfortendienst
- Begleitung von Transporten (ohne bewaffnete Bewachung)
Wer die Unterrichtung NICHT braucht
Wer bereits die Sachkundeprüfung abgelegt hat, braucht keine separate Unterrichtung. Die Sachkundeprüfung deckt den Unterrichtungsstoff inhaltlich vollständig ab und übersteigt ihn erheblich. Mit der Sachkundeprüfung bist du automatisch auch für alle Tätigkeiten qualifiziert, die nur die Unterrichtung erfordern.
Wichtige Ausnahmen von der Unterrichtungspflicht
Nicht jede Person im Sicherheitsgewerbe braucht zwingend die Unterrichtung. Ausnahmen gelten laut BewachVO für:
- Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Fachmann/-frau für Schutz und Sicherheit
- Personen mit abgeschlossener Ausbildung als Servicekraft für Schutz und Sicherheit
- Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte
- Personen, die bestimmte gleichwertige Qualifikationen nachweisen können
Unterrichtung vs. Sachkundeprüfung: Der direkte Vergleich
| Merkmal | Unterrichtung | Sachkundeprüfung |
|---|---|---|
| Dauer | 40 Stunden | Keine Pflichtstunden, aber Prüfung |
| Abschluss | Unterrichtungsbescheinigung | IHK-Prüfungszeugnis |
| Prüfung | Keine formelle Prüfung | Schriftlich (72 Fragen, 120 min) + ggf. mündlich |
| Kosten | 200–400 € | 130–160 € (IHK-Gebühr) + Vorbereitung |
| Gültigkeitsdauer | Unbefristet | Unbefristet |
| Erlaubte Tätigkeiten | Eingeschränkt | Alle §34a-Tätigkeiten |
| Karriereperspektive | Begrenzt | Vollständig |
Für welche Jobs reicht die Unterrichtung – und für welche nicht?
Jobs, für die die Unterrichtung ausreicht
- Werksschutz in Produktionsbetrieben
- Einfacher Pfortendienst
- Empfangsdienste ohne Zutrittskontrolle mit Datenbankzugriff
- Bewachung unbewohnter Gebäude (z.B. Baustellen, Lagerhallen)
- Einfache Begleitschutzaufgaben ohne Personenschutz
Jobs, für die zwingend die Sachkundeprüfung nötig ist
Laut §34a GewO und BewachVO erfordern folgende Tätigkeiten die Sachkundeprüfung:
- Kontrollgänge im öffentlichen Raum (z.B. Stadtstreife im Auftrag einer Gemeinde)
- Veranstaltungsdienste bei öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als einem bestimmten Personenvolumen
- Empfangsdienste mit Zutrittskontrollaufgaben zu sicherheitsrelevanten Bereichen
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und ähnliche Einrichtungen
- Aufgaben als leitende Kraft in Bewachungsunternehmen (Niederlassungsleitung)
- Personenschutz (Bodyguard-Tätigkeiten)
Seit der BewachVO-Reform 2021 wurden die Anforderungen an die Sachkundeprüfung für mehrere dieser Tätigkeitsfelder verschärft. Mehr dazu in unserem Artikel zur Bewachungsverordnung 2021.
Wo und wie wird die Unterrichtung durchgeführt?
Anerkannte Anbieter
Die Unterrichtung darf nur von behördlich anerkannten Bildungsträgern durchgeführt werden. Die Zulassung erfolgt durch die zuständige Behörde (je nach Bundesland unterschiedlich). Eine aktuelle Liste zugelassener Anbieter findest du bei der IHK oder dem Gewerbeaufsichtsamt.
Präsenz oder Online?
Seit 2021 ist unter bestimmten Bedingungen auch eine vollständige Online-Durchführung der Unterrichtung möglich. Folgendes muss dabei gewährleistet sein:
- Videoübertragung in Echtzeit (keine aufgezeichneten Videos)
- Identitätsprüfung der Teilnehmer
- Möglichkeit für Rückfragen und Interaktion
- Vollständige Teilnahme muss nachweisbar dokumentiert werden
Empfehlung: Online-Unterrichtungen sind günstiger und flexibler. Wenn du keinen praktischen Übungsanteil benötigst (der ohnehin begrenzt ist), ist Online eine valide Option.
Wie lange dauert sie?
Mindestens 40 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten). Viele Anbieter bieten Kompaktkurse an, die an 5–6 Tagen in Folge durchgeführt werden. Es gibt auch Wochenendkurse oder abendliche Angebote über mehrere Wochen.
Bekomme ich eine Bescheinigung?
Ja. Am Ende der Unterrichtung erhältst du eine Unterrichtungsbescheinigung (oder Teilnahmezertifikat) des Bildungsträgers. Diese musst du beim Arbeitgeber vorlegen, bevor du anfangen darfst zu arbeiten.
Achtung: Die Bescheinigung berechtigt nicht automatisch zur Arbeit. Dein Arbeitgeber muss dich außerdem beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anmelden. Das ist seine Pflicht, nicht deine – aber gut zu wissen.
Was kostet die Unterrichtung?
Lies dazu auch unseren umfassenden Artikel zu den §34a Kosten und Gebühren. Hier die Kernzahlen:
Typische Kosten: 200 bis 400 Euro
Günstige Online-Anbieter: ab ca. 150 Euro Präsenzkurse bei großen Bildungsträgern: 250–400 Euro
Zusätzliche Kosten können entstehen für:
- Fahrtkosten und ggf. Unterkunft
- Lernmaterialien (Skripte, die nicht inklusive sind)
Wer trägt die Kosten? Wenn du bereits einen Arbeitsvertrag hast oder die Unterrichtung auf Arbeitgeberwunsch absolvierst, trägt oft der Arbeitgeber die Kosten. Bei Eigeninitiative zahlst du selbst – kannst die Kosten aber steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.
Fördermöglichkeiten:
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit (wenn Unterrichtung zur Vermittlung notwendig)
- Qualifizierungschancengesetz für Beschäftigte
Karrierelimitierungen ohne Sachkundeprüfung
Wer nur die Unterrichtung hat, stößt im Sicherheitsgewerbe schnell an eine gläserne Decke. Die Karrierelimitierungen sind erheblich:
Keine Veranstaltungssicherheit: Das lukrativste und arbeitsreichste Feld für Sicherheitskräfte – Konzerte, Sportevents, Festivals – setzt die Sachkundeprüfung voraus. Wer nur die Unterrichtung hat, bleibt außen vor.
Kein Aufstieg in Führungspositionen: Schicht- und Revierleiter sowie Niederlassungsleiter benötigen die Sachkundeprüfung. Wer langfristig mehr als Grundstunden im Sicherheitsgewerbe arbeiten möchte, kommt an der Prüfung nicht vorbei.
Geringerer Stundenlohn: Sachkundegeprüfte werden im Sicherheitsgewerbe in nahezu allen Bundesländern nach höheren Tarifstufen entlohnt. Die Differenz beträgt je nach Region und Tätigkeitsfeld 2–5 Euro pro Stunde – über ein Jahr hochgerechnet ein erheblicher Unterschied.
Eingeschränkte Arbeitgeberwahl: Viele mittelgroße und große Sicherheitsunternehmen stellen bevorzugt oder ausschließlich sachkundegeprüfte Mitarbeiter ein, weil diese flexibler einsetzbar sind.
Wann lohnt sich die Unterrichtung als Einstieg?
Die Unterrichtung ist sinnvoll, wenn:
- Du schnellstmöglich ins Berufsleben einsteigen möchtest und keine Zeit für eine mehrwöchige Prüfungsvorbereitung hast
- Du noch unsicher bist, ob das Sicherheitsgewerbe das Richtige für dich ist, und erst “reinschnuppern” möchtest
- Dein Arbeitgeber nur die Unterrichtung verlangt und du die Sachkundeprüfung später nachholen willst
Empfehlung: Plane von Anfang an, die Sachkundeprüfung nachzuholen. Wer dauerhaft im Sicherheitsgewerbe arbeiten will, ist langfristig besser aufgestellt, wenn er beide Qualifikationen besitzt. Die Unterrichtung ist ein guter Startschuss – aber kein Endziel.
Jetzt kostenlos testen auf SachFit und mit der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung beginnen – auch wenn du die Unterrichtung bereits abgeschlossen hast.
Häufige Fragen
Wird die Unterrichtung auf die Sachkundeprüfung angerechnet? Nein. Unterrichtung und Sachkundeprüfung sind zwei separate Qualifikationen. Wer die Unterrichtung absolviert hat, muss für die Sachkundeprüfung trotzdem vollständig lernen und die IHK-Prüfung ablegen. Es gibt keine inhaltliche oder zeitliche Anrechnung.
Ist die Unterrichtungsbescheinigung bundesweit gültig? Ja. Die Unterrichtungsbescheinigung eines anerkannten Anbieters ist bundesweit anerkannt. Du musst die Unterrichtung nicht wiederholen, wenn du das Bundesland wechselst.
Kann ich die Unterrichtung überspringen und direkt die Sachkundeprüfung ablegen? Ja. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, erst die Unterrichtung zu absolvieren, bevor man die Sachkundeprüfung ablegt. Wer direkt zur Sachkundeprüfung will, kann das. Die Unterrichtung ist eine Qualifikation für Personen, die ohne Sachkundeprüfung im Sicherheitsgewerbe tätig sein wollen.
Wie lange dauert es, bis ich nach der Unterrichtung arbeiten darf? In der Regel kannst du innerhalb weniger Tage nach Erhalt der Bescheinigung anfangen zu arbeiten, sobald dein Arbeitgeber die erforderliche Meldung beim Gewerbeaufsichtsamt eingereicht hat. Die Bearbeitungszeit der Behörde variiert je nach Bundesland.
Gibt es eine Prüfung am Ende der Unterrichtung? Nein. Die Unterrichtung endet ohne formelle Abschlussprüfung. Du erhältst die Bescheinigung über die Teilnahme nach vollständiger Absolvierung der 40 Stunden. Es gibt keine Bestehensgrenze und keinen Test.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Unterrichtung nie veranlasst, obwohl er es müsste? Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die dem Unternehmen angelastet wird – nicht dir persönlich. Allerdings darfst du in diesem Fall bestimmte Tätigkeiten formal nicht ausüben. Spreche deinen Arbeitgeber aktiv auf die Unterrichtungspflicht an und dokumentiere das Gespräch.