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Unterrichtung nach §34a GewO: Was ist das und reicht sie für den Job?

Unterrichtung nach §34a GewO: Was ist das und reicht sie für den Job?

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Wer ins Sicherheitsgewerbe einsteigen möchte, stößt schnell auf zwei Qualifikationen: die Unterrichtung nach §34a GewO und die Sachkundeprüfung. Beide klingen ähnlich – sind es aber nicht. Sie unterscheiden sich erheblich in Umfang, Inhalt, Kosten und vor allem darin, welche beruflichen Türen sie öffnen.

Dieser Artikel erklärt alles, was du zur Unterrichtung wissen musst: Was sie ist, wer sie braucht, was sie kostet – und wo ihre Grenzen liegen.

Wenn du wissen willst, wer stattdessen die vollständige Sachkundeprüfung braucht, lies unseren Artikel Wer braucht die §34a Sachkunde?. Und wenn du dir unsicher bist, was die Prüfung überhaupt ist, beginne mit Was ist die §34a Sachkundeprüfung?.


Was ist die Unterrichtung nach §34a GewO?

Die Unterrichtung nach §34a GewO ist eine behördlich geregelte Grundqualifikation für Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe. Sie umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden und vermittelt grundlegende rechtliche und praktische Kenntnisse für den Sicherheitsberuf.

Rechtliche Grundlage ist §34a Gewerbeordnung in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachVO). Die Unterrichtung ersetzt nicht die Sachkundeprüfung – sie ist ein eigenständiges, niedrigschwelligeres Qualifikationsniveau.

Der entscheidende Unterschied in einem Satz: Die Unterrichtung ist eine behördlich bescheinigte Schulung. Die Sachkundeprüfung ist eine staatlich anerkannte IHK-Prüfung mit formeller Bestehensgrenze.


Was wird in der Unterrichtung gelehrt?

Der Inhalt der Unterrichtung ist in der BewachVO festgelegt. Die 40 Stunden gliedern sich in folgende Themenbereiche:

Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ca. 8 Stunden)

Umgangsformen und Verhalten (ca. 6 Stunden)

Rechtliche Grundlagen (ca. 10 Stunden)

Sicherheitstechnische Grundlagen (ca. 8 Stunden)

Grundzüge des Bewachungsrechts (ca. 8 Stunden)

Was fehlt im Vergleich zur Sachkundeprüfung: Die Unterrichtung geht in die Tiefe nicht so weit wie der Stoff der Sachkundeprüfung. Komplexe strafrechtliche Fallanalysen, umfassendes Datenschutzrecht und tiefes Gewerberecht gehören nicht zum Pflichtprogramm.


Wer braucht die Unterrichtung – und wer nicht?

Wer die Unterrichtung braucht

Die Unterrichtung ist Pflicht für alle Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig werden wollen und nicht bereits die Sachkundeprüfung abgelegt haben. Sie ist also die Mindestzulassung für folgende Tätigkeiten:

Wer die Unterrichtung NICHT braucht

Wer bereits die Sachkundeprüfung abgelegt hat, braucht keine separate Unterrichtung. Die Sachkundeprüfung deckt den Unterrichtungsstoff inhaltlich vollständig ab und übersteigt ihn erheblich. Mit der Sachkundeprüfung bist du automatisch auch für alle Tätigkeiten qualifiziert, die nur die Unterrichtung erfordern.

Wichtige Ausnahmen von der Unterrichtungspflicht

Nicht jede Person im Sicherheitsgewerbe braucht zwingend die Unterrichtung. Ausnahmen gelten laut BewachVO für:


Unterrichtung vs. Sachkundeprüfung: Der direkte Vergleich

MerkmalUnterrichtungSachkundeprüfung
Dauer40 StundenKeine Pflichtstunden, aber Prüfung
AbschlussUnterrichtungsbescheinigungIHK-Prüfungszeugnis
PrüfungKeine formelle PrüfungSchriftlich (72 Fragen, 120 min) + ggf. mündlich
Kosten200–400 €130–160 € (IHK-Gebühr) + Vorbereitung
GültigkeitsdauerUnbefristetUnbefristet
Erlaubte TätigkeitenEingeschränktAlle §34a-Tätigkeiten
KarriereperspektiveBegrenztVollständig

Für welche Jobs reicht die Unterrichtung – und für welche nicht?

Jobs, für die die Unterrichtung ausreicht

Jobs, für die zwingend die Sachkundeprüfung nötig ist

Laut §34a GewO und BewachVO erfordern folgende Tätigkeiten die Sachkundeprüfung:

  1. Kontrollgänge im öffentlichen Raum (z.B. Stadtstreife im Auftrag einer Gemeinde)
  2. Veranstaltungsdienste bei öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als einem bestimmten Personenvolumen
  3. Empfangsdienste mit Zutrittskontrollaufgaben zu sicherheitsrelevanten Bereichen
  4. Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und ähnliche Einrichtungen
  5. Aufgaben als leitende Kraft in Bewachungsunternehmen (Niederlassungsleitung)
  6. Personenschutz (Bodyguard-Tätigkeiten)

Seit der BewachVO-Reform 2021 wurden die Anforderungen an die Sachkundeprüfung für mehrere dieser Tätigkeitsfelder verschärft. Mehr dazu in unserem Artikel zur Bewachungsverordnung 2021.


Wo und wie wird die Unterrichtung durchgeführt?

Anerkannte Anbieter

Die Unterrichtung darf nur von behördlich anerkannten Bildungsträgern durchgeführt werden. Die Zulassung erfolgt durch die zuständige Behörde (je nach Bundesland unterschiedlich). Eine aktuelle Liste zugelassener Anbieter findest du bei der IHK oder dem Gewerbeaufsichtsamt.

Präsenz oder Online?

Seit 2021 ist unter bestimmten Bedingungen auch eine vollständige Online-Durchführung der Unterrichtung möglich. Folgendes muss dabei gewährleistet sein:

Empfehlung: Online-Unterrichtungen sind günstiger und flexibler. Wenn du keinen praktischen Übungsanteil benötigst (der ohnehin begrenzt ist), ist Online eine valide Option.

Wie lange dauert sie?

Mindestens 40 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten). Viele Anbieter bieten Kompaktkurse an, die an 5–6 Tagen in Folge durchgeführt werden. Es gibt auch Wochenendkurse oder abendliche Angebote über mehrere Wochen.

Bekomme ich eine Bescheinigung?

Ja. Am Ende der Unterrichtung erhältst du eine Unterrichtungsbescheinigung (oder Teilnahmezertifikat) des Bildungsträgers. Diese musst du beim Arbeitgeber vorlegen, bevor du anfangen darfst zu arbeiten.

Achtung: Die Bescheinigung berechtigt nicht automatisch zur Arbeit. Dein Arbeitgeber muss dich außerdem beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anmelden. Das ist seine Pflicht, nicht deine – aber gut zu wissen.


Was kostet die Unterrichtung?

Lies dazu auch unseren umfassenden Artikel zu den §34a Kosten und Gebühren. Hier die Kernzahlen:

Typische Kosten: 200 bis 400 Euro

Günstige Online-Anbieter: ab ca. 150 Euro Präsenzkurse bei großen Bildungsträgern: 250–400 Euro

Zusätzliche Kosten können entstehen für:

Wer trägt die Kosten? Wenn du bereits einen Arbeitsvertrag hast oder die Unterrichtung auf Arbeitgeberwunsch absolvierst, trägt oft der Arbeitgeber die Kosten. Bei Eigeninitiative zahlst du selbst – kannst die Kosten aber steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

Fördermöglichkeiten:


Karrierelimitierungen ohne Sachkundeprüfung

Wer nur die Unterrichtung hat, stößt im Sicherheitsgewerbe schnell an eine gläserne Decke. Die Karrierelimitierungen sind erheblich:

Keine Veranstaltungssicherheit: Das lukrativste und arbeitsreichste Feld für Sicherheitskräfte – Konzerte, Sportevents, Festivals – setzt die Sachkundeprüfung voraus. Wer nur die Unterrichtung hat, bleibt außen vor.

Kein Aufstieg in Führungspositionen: Schicht- und Revierleiter sowie Niederlassungsleiter benötigen die Sachkundeprüfung. Wer langfristig mehr als Grundstunden im Sicherheitsgewerbe arbeiten möchte, kommt an der Prüfung nicht vorbei.

Geringerer Stundenlohn: Sachkundegeprüfte werden im Sicherheitsgewerbe in nahezu allen Bundesländern nach höheren Tarifstufen entlohnt. Die Differenz beträgt je nach Region und Tätigkeitsfeld 2–5 Euro pro Stunde – über ein Jahr hochgerechnet ein erheblicher Unterschied.

Eingeschränkte Arbeitgeberwahl: Viele mittelgroße und große Sicherheitsunternehmen stellen bevorzugt oder ausschließlich sachkundegeprüfte Mitarbeiter ein, weil diese flexibler einsetzbar sind.


Wann lohnt sich die Unterrichtung als Einstieg?

Die Unterrichtung ist sinnvoll, wenn:

Empfehlung: Plane von Anfang an, die Sachkundeprüfung nachzuholen. Wer dauerhaft im Sicherheitsgewerbe arbeiten will, ist langfristig besser aufgestellt, wenn er beide Qualifikationen besitzt. Die Unterrichtung ist ein guter Startschuss – aber kein Endziel.

Jetzt kostenlos testen auf SachFit und mit der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung beginnen – auch wenn du die Unterrichtung bereits abgeschlossen hast.


Häufige Fragen

Wird die Unterrichtung auf die Sachkundeprüfung angerechnet? Nein. Unterrichtung und Sachkundeprüfung sind zwei separate Qualifikationen. Wer die Unterrichtung absolviert hat, muss für die Sachkundeprüfung trotzdem vollständig lernen und die IHK-Prüfung ablegen. Es gibt keine inhaltliche oder zeitliche Anrechnung.

Ist die Unterrichtungsbescheinigung bundesweit gültig? Ja. Die Unterrichtungsbescheinigung eines anerkannten Anbieters ist bundesweit anerkannt. Du musst die Unterrichtung nicht wiederholen, wenn du das Bundesland wechselst.

Kann ich die Unterrichtung überspringen und direkt die Sachkundeprüfung ablegen? Ja. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, erst die Unterrichtung zu absolvieren, bevor man die Sachkundeprüfung ablegt. Wer direkt zur Sachkundeprüfung will, kann das. Die Unterrichtung ist eine Qualifikation für Personen, die ohne Sachkundeprüfung im Sicherheitsgewerbe tätig sein wollen.

Wie lange dauert es, bis ich nach der Unterrichtung arbeiten darf? In der Regel kannst du innerhalb weniger Tage nach Erhalt der Bescheinigung anfangen zu arbeiten, sobald dein Arbeitgeber die erforderliche Meldung beim Gewerbeaufsichtsamt eingereicht hat. Die Bearbeitungszeit der Behörde variiert je nach Bundesland.

Gibt es eine Prüfung am Ende der Unterrichtung? Nein. Die Unterrichtung endet ohne formelle Abschlussprüfung. Du erhältst die Bescheinigung über die Teilnahme nach vollständiger Absolvierung der 40 Stunden. Es gibt keine Bestehensgrenze und keinen Test.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Unterrichtung nie veranlasst, obwohl er es müsste? Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die dem Unternehmen angelastet wird – nicht dir persönlich. Allerdings darfst du in diesem Fall bestimmte Tätigkeiten formal nicht ausüben. Spreche deinen Arbeitgeber aktiv auf die Unterrichtungspflicht an und dokumentiere das Gespräch.


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